Satzung des Hausärzteverbandes Berlin und Brandenburg e.V.
1957 wurde der Verband der Praktischen Ärzte Berlins (BPA) gegründet. Später wurde der Vereinsname in „Berufsverband der Allgemeinärzte in Berlin und Brandenburg - Hausärzteverband e.V. (BDA)“ geändert.
Eine der besonderen Stärken des BDA ist der Zusammenschluss gemeinsam mit anderen 17 hausärztlichen Landesverbänden zum Bundesverband Deutscher Hausärzteverband e.V., der die hausärztlichen Interessen flächendeckend für ganz Deutschland auf Bundesebene vertritt.
Die Satzung des BDA in der Fassung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 22.11.2023 wurde am 29.2.2024 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nr. VR 2756 NZ eingetragen.
Die Satzung regelt u.a. Zweck und Aufgaben des BDA, Fragen der Mitgliedschaft, Aufbau und Wahlen. In § 8 (Delegiertenversammlung) wird auf die Wahlordnung zur Bildung der Delegiertenversammlung verwiesen. In § 10 (Vorstand) wird auf die Wahlordnung zur Besetzung des Vorstandes verwiesen.