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Satzung des Haus­ärzte­verbandes Berlin und Brandenburg e.V.

1957 wurde der Verband der Praktischen Ärzte Berlins (BPA) gegründet. Später wurde der Ver­eins­name in „Berufsverband der Allgemeinärzte in Berlin und Bran­denburg - Hausärzteverband e.V. (BDA)“ ge­ändert.

Eine der besonderen Stärken des BDA ist der Zusammenschluss gemeinsam mit anderen 17 haus­ärzt­lichen Landes­ver­bän­den zum Bundes­verband Deutscher Haus­ärzte­verband e.V., der die haus­ärzt­lichen Interessen flächendeckend für ganz Deutsch­land auf Bundes­ebene vertritt.

Die Satzung des BDA in der Fassung der Be­schlüsse der De­le­gier­ten­versammlung vom 22.11.2023 wurde am 29.2.2024 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Charlotten­burg unter der Nr. VR 2756 NZ eingetragen.

Die Satzung regelt u.a. Zweck und Auf­gaben des BDA, Fragen der Mitgliedschaft, Aufbau und Wahlen. In § 8 (De­le­gier­ten­ver­sammlung) wird auf die Wahlordnung zur Bildung der De­le­gier­ten­ver­sammlung verwiesen. In § 10 (Vorstand) wird auf die Wahlordnung zur Besetzung des Vor­standes verwiesen.