Seminarweiterbildung Kurs Allgemeinmedizin
80 Stunden Psychosomatische Grundversorgung einschließlich Balintgruppenarbeit
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin vom 23. 11. 2005
( 5 jährige strukturierte Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin) fordert u. a. einen 80 Stunden Weiterbildungskurs in der Psychosomatischen
Grundversorgung.
Mit diesem Kurs erfüllen Sie gleichzeitig Qualifikationsvoraussetzungen zur Durchführung der psychosomatischen Grundversorgung nach
den Gebührenordnungsnummern 35100 und 35110 in der vertragsärztlichen Versorgung.
Teilnehmer, die noch nach der 3- oder 4 jährigen Weiterbildung ihre Weiterbildung beenden wollen, können Teilbereiche belegen.
Aus den entsprechenden Zeugnissen und Bescheinigungen muss hervorgehen,
dass entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen in einem Umfang von
insgesamt mindestens 80 Stunden erworben wurden.
Im Rahmen dieser Gesamtdauer müssen gesondert belegt werden:
- Theorieseminare von mindestens 20stündiger Dauer
- Reflexion der Arzt – Patient - Beziehung durch kontinuierliche Arbeit in Balint- oder Selbsterfahrungsgruppen von mindestens 30stündiger Dauer
( d.h. bei Balintgruppen mindestens 15 Doppelstunden ) in regelmäßigen Abständen über einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr . - Vermittlung und Einübung verbaler Interventionstechniken von mindestens 30stündiger Dauer.