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01 Apr 2009
An der heutigen Vollversammlung der Berliner Hausärzte konnte ich leider nicht teilnehmen. Im Programm wurden Hinweise zur Begründung eines Widerspruches gegen das RLV angekündigt. Können Sie mir helfen? Gibt es neue Erkenntnisse für die Begründung eines Widerspruches gegen das RLV? Im Januar wurde angekündigt die Berechnung des RLV in Berlin durch die KBV prüfen zu lassen. Gibt es hier schon ein Ergebnis? Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Einen Antrag auf Praxisbesonderheiten sollte man dann stellen, wenn der virtuell errechnete RLV für das 1. Quartal 2008 15 % über dem jetzigen RLV liegt.
Wir verweisen auf unseren Rundbrief 2/2009. Die Prüfung der KBV ist noch nicht abgeschlossen, so dass es zur Zeit noch keine Begründung für den Widerspruch gibt.
12 Mär 2009
Nach Erhalt des RLV 2/09 musste ich feststellen, dass dieses weiterhin, zwar geringfügig, aber dennoch abgesunken ist. Wird das jetzt so weitergehen?
Laut Auskunft der KV nein, die ungleichmäßige Verteilung der Honorare lässt für das zweite Halbjahr 09 wieder steigende Honorare erwarten.
12 Mär 2009
Wie ist das mit der elektronischen Dokumentation zum Hautkrebs-Screening – Verpflichtung ab 1. 1. 09 ?
Hier besteht große Unsicherheit.
Eine verbindliche Antwort liegt im Moment noch nicht vor.
12 Mär 2009
Was mache ich mit einem Patienten der mit einem Privatrezept aus der Rettungsstelle eines Berliner Krankenhauses kommt?
Das Rezept in keinem Fall in ein Kassenrezept umwandeln, sondern der Patient muß sich das Geld von der Krankenkasse erstatten lassen.
30 Mär 2009
Ich würde gerne eine Anzeige aufgeben. An wen muss ich mich wenden?
Mit freundlichen Grüßen
Heike Maier
Bitte senden Sie den Anzeigentext an die Geschäftsstelle per e-mail oder per Fax.
10 Dez 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach vielen Jahren Tätigkeit in Ungarn möchte unsere Familie wieder nach Berlin ziehen. Meine Frau ist Fachhausärztin und Fachärztin für Neurologie in Ungarn mit eigener hausärztlicher Praxis und ca. 2.000 Patienten.
Ich bitte Sie höfflich um Info zu folgenden Fragen?
1. Anerkennung und Zulassung der ungarischen Facharztabschlüsse, erwarteter Zeitrahmen ?
2. Möglichkeiten des Erwerbs einer Praxis in Berlin oder Umgebung? Arbeitsmöglichkeiten in Berlin ? Preisniveaus ?
Ich bedanke mich sehr für Ihre Mühen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen.
Laszlo Csiki
Sehr geehrter Herr Csiki,
bitte wenden Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6a, 14057 Berlin Charlottenburg, https://www.kvberlin.de.
25 Nov 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Kristin Nalani und ich bin in einem kleinen Studienzentrum in Berlin Mitte tätig,
wir führen eine Studie zur Therapie bei mildem kognitiven Impairment durch, da viele Leute mit Gedächtnisstörungen erst bei Ihrem Hausarzt sind, und erst bei verstärkten oder zusätzlichen Symptomen beim Neurologen oder Psychiater, wollte ich fragen ob es eine Möglichkeit gibt Hausärzten die Studie vorzustellen,
durch eine Anzeige hier oder innerhalb eines NewsLetters oder vielleicht auf einer Infoveranstaltung.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir eine Rückmeldung geben könnten.
Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend und verbleibe mit freundlichen Grüßen. Kristin Nalani
Sehr geehrte Frau Nalani,
bitte teilen Sie mir Ihre Kontaktdaten mit sowie um welches Studienzentrum es sich handelt.
Mit freundlichen Grüße
C. Heinze
27 Sep 2010
Wieviele Hausärzte in Berlin nehmen z.Zt. an allen drei DMPs teil,ohne die man ja nicht an den Hausärzteverträgen teilnehmen kann?Mir fehlt z.B. die Befugnis für das DMP Asthma/COPD.Wo könnte ich diese erwerben?Kann ich mich trotzdem einschreiben?
Besten Dank
Dr.Matthias Wagner
wir werden Ihre Frage an die KV Berlin stellen. Vielen Dank für Ihren Hinweis. Um am Asthma/COPD teilnehmen zu können, wenden Sie sich bitte an die KV Berlin. Am HzV Vertrag können Sie nur teilnehmen, wenn Sie an allen DMP's teilnehmen.
16 Jul 2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Allgemeinarzt und möchte im Sommer Praxisvertretungen als Honorarkraft machen.
Um mich nicht unter Wert zu verkaufen möchte ich wissen, welchen Stundenlohn ich verlangen kann, so daß es angemessen ist.
Mit freundl. Grüßen
Wolfgang Krause
Das Vertretungshonorar pro Stunde liegt zwischen 30 und 50 €, je nach Größe der Praxis.
14 Jun 2010
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
Gegen die RLV-Zuweisungsbescheide I/2009-II/2010 habe ich Widerspruch zur Fristwahrung eingelegt, und dabei für das Quartal II/2010 ihre Widerspruchsbegründung verwendet . Mit Schreiben vom 27.05.10 wurde ich aufgefordert, die Widersprüche für die Quartale III/2009 und IV/2009 zu begründen.
Bevor dies auch nur terminlich möglich war, erhielt ich nun gestern einen Bescheid für die Quartale I/2009-IV/2009 vom 31.05.10 , der eine Neuberechnung für die Quartale I/2009 und III/2009 ablehnt und für die Quartale II/2009 (+2.8 %) und IV/2009 (+10%) ankündigt. Die Entscheidung der KV-Berlin bezieht sich auf auf den Ihnen sicherlich bekannten Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses hinsichtlich der Praxisbesonderheiten (im wesentlichen Besitzstandswahrung nach der 15 % Marge).
Meine Begründung eines Widerspruches für das Quartal I/09 bezog sich hingegen (anhand von Fallzahlen belegt) dass das mir zugewiesene RLV nicht ausreicht, um die in meiner Praxis betreuten chronisch Kranken zu betreuen und diese Betreuung nach den entsprechenden Ziffern der Gebührenordnung auch bezahlt zu bekommen: nach Vergütung der Hausarztpauschale lässt das Regelleistungsvolumen eine Vergütung der Chronikerpauschale nur noch in weniger als der Hälfte der Fälle zu.
Aus den genannten Gründen erwäge ich natürlich einen Widerspruch gegen den Abhilfe-/ Ablehnungsbescheid vom 31.05.10, bitte Sie aber in dieser Sache um Rat:
Ist ein Widerspruch nach Ihrer Einschätzung sinnvoll und wie sollte ich ihn begründen ? Ist Ihre Musterbegründung eine sinnvolle Grundlage ? Ist zusätzlich z.B. die Ermittlung der Differenz zwischen zugewiesenem RLV und für die Versorgung meiner \"Chroniker\" benötigten Volumen sinnvoll ? Gibt es bereits gerichtliche Entscheidungen zu Ihren Kritikpunkten an der RLV-Ermittlung bzw. deren Zulässigkeit ?
Für eine rasche Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.Christian Meuche
Alt Rudow 14
12357 Berlin
Im Zusammenhang mit den Regelleistungsvolumina sind systematisch zwei parallel laufende Verfahren zu unterscheiden: Einerseits geht es juristisch abstrakt-allgemein um die Frage, ob die der Gruppe der Hausärzte im Jahr 2009 im Bereich der KV Berlin zugewiesenen Regelleistungsvolumina rechtmäßig sind. Der von Ihnen angesprochene Bescheid der KV Berlin betrifft hingegen praxisindividuell den Aspekt der Zuschläge auf den RLV-Fallwert.
Ob ein Widerspruch sinnvoll ist, lässt sich im zweiten Fall, ohne den Bescheid zu kennen, nicht abschließend beurteilen, eine Verallgemeinerung verbietet sich: Erstens sind unterschiedlich abgefasste Bescheide der KV Berlin bekannt, zudem kann die – unseres Erachtens rechtswidrige - Handhabung der KV Berlin, Praxisbesonderheiten anhand statistischer Verhältnisse im Jahr 2008 für das Jahr 2009 zuzuerkennen, sich für den einzelnen Arzt entweder positiv oder negativ auswirken. Wird die Praxis besser gestellt, ist ein Widerspruch möglicherweise nicht zielführend, z. B. wenn die aktuellen Honoraranforderungen das RLV gar nicht überschreiten.
Als unverbindliche Orientierung kann dabei Folgendes dienen: Wird das RLV mit der Honoraranforderung bei in etwa gleichgebliebener Fallzahl gegenüber dem Referenzquartal weiterhin nicht unerheblich überschritten, sollte nach unserer Einschätzung jedenfalls Widerspruch gegen den übersandten Bescheid eingelegt werden. Zur Begründung sollte auf eine besondere, von der durchschnittlichen Praxis der Fachkollegen abweichende Patientenklientel hingewiesen werden. Die entsprechenden Behauptungen sind statistisch und mit Nachweisen (z. B. Diagnosestatistiken) sowie mit einem Verweis auf die zur Behandlung anfallenden Gebührenordnungspositionen zu untermauern.
Die allgemein gegen die Regelleistungsvolumina der KV Berlin gerichtete Musterwiderspruchsbegründung des BDA kann für die praxisindividuelle Begründung keine Grundlage sei, weil sie allein die Aspekte erfasst, welche sämtliche Ärzte betreffen.
Eine sozialgerichtliche Entscheidung zur allgemeinen Rechtswidrigkeit der RLV steht im gesamten Bundesgebiet noch aus. In Berlin befindet sich das Verfahren, wie die meisten bekannten Musterverfahren, noch in der Verwaltungsinstanz.
19 Apr 2010
Was meint man bei dem Hausärztevertrag mit der AOK mit einem bnach BMV-Ä zertifizierten Arztinformationssystem. AIS/Praxis-Softwaresystem?
wie bisher auch, muss der Arzt in seiner Praxis eine zertifizierte Software nach Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) verwenden.
Die Anforderungen an Datenbanken und
Software für Vertragsarztpraxen sind auf der Homepage der KBV einsehbar:
http://www.kbv.de/rechtsquellen/2310.html
17 Dez 2009
Hallo,
ich bin derzeit noch Student der Medizin in Berlin und habe, wenn nichts dazwischen kommt, mein Studium im Jahr 2010 abgeschlossen.
Da ich als Weiterbildung in der Assistenzarztzeit gerne das Fach Allgemeinmedizin machen würde, meine Frage:
Wo finde ich zum Ablauf konkrete Informationen (außer der Weiterbildungsordnung)?
Insbesondere habe ich folgende Detailfragen, die mich beschäftigen:
Wie fange ich am besten mit der Weiterbildung an, bzw. wie bewerbe ich mich z.B. an einer Inneren Klinik?
Sollte man sich eher bewerben als würde man einnen Innere Facharzt anstreben, oder soll man gleich mitteilen, dass man Allgemeinmedizin machen möchte?
(Ich kann mir vorstellen, dass da das Interesse der Kliniken nicht allzu groß ist, einen Neuling einzustellen, der nach einem Jahr seine Ausbildung eventuell an einer Praxis fortsetzt)
Wie sind die Stellenaussichten für Assitenzärzte der Allgemeinmedizn in Berlin?
Wie ist die Bezahlung in den Praxen während der Weiterbildung?
Gibt es in Berlin ein ähnliches Programm wie in MV (http://www.thieme.de/viamedici/studienort_rostock/aktuelles/hausarzt.html)?
Vielen Dank
Stefan Kröger
Sehr geehrter Herr Kröger,
vielen Dank für Ihr Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit. Ich kann Ihnen versichern: es ist das Schönste und Interessanteste aller Arztgebiete. Wir haben einen großen Bedarf an engagierten Hausärzten, in der Zukunft noch stärker als heute. Detialfragen können sie gerne an den Berufsverband richten, der Ihnen gerne zur Seite steht. Es gibt auch eine Arbeitsgruppe der Assistenten - www.wabeonline.de, die sich regelmäßig treffen und Erfahrungen austauschen. Gehen Sie doch mal zu diesen Treffen oder nehmen Sie Kontakt auf.
Dr. Hans-Peter Hoffert
29 Sep 2009
Ich habe gehört, dass eine neue Weiterbildungsordnung
verabschiedet wurde bzw. geplant ist, die für Allgemeinmediziner die Zeit im stationären Dienst auf ein halbes Jahr begrenzen soll. Ist dies richtig? Können Sie mir diesbezüglich weitere Details zukommen lassen.
Herzlichen Dank
MfG Waltraud v. Matuschka
die seit dem 29.3.08 gültige Weiterbildung ( 2004 - 6.Nachtrag ) für das Gebiet Allgemeinmedizin sieht tatsächlich nur 12 Monate Innere Medizin vor, davon müssen mindestens 6 Monate in der stationären internistischen Patientenversorgung abgeleistet werden. Alle anderen Weiterbildungsabschnitte können und sollten im ambulanten Bereich erfolgen.